Immobilienwirtschaftsrecht


Unter den Begriff Immobilienwirtschaftsrecht werden sämtliche Rechtsfragen des An- und Verkaufs von Immobilien sowie ihrer Finanzierung und Nutzung gefasst. Hierbei geht es insbesondere um das  Zusammenspiel und die wechselbezügliche Abstimmung von Immobilien-, Gesellschafts-, Steuer- sowie Finanzierungsrecht. 

 

Die Immobilienwirtschaft ist nach wie vor eines der wichtigsten Wirtschaftszweige, denn Immobilien stellen ca. 86% des deutschen Anlagevermögens dar. Insofern besteht hoher juristischer Beratungsbedarf, den wir seit Jahren erfüllen. Neben mittelständischen und großen (Familien-) Unternehmen beraten und begleiten wir Projektentwickler, Bauunternehmen, Investoren und geschlossene Immobilienfonds – sowohl gesellschaftsrechtlich als auch immobilienrechtlich. 

 

Unsere Kompetenzen im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts:

  • Immobilientransaktionen wie Erwerb und Veräußerung von Immobilien und Immobilienportfolios
  • Prüfung und Gestaltung und Verhandlung von Grundstücks- oder Anteilskaufverträgen, Bauträgerverträgen oder Erbbaurechtsverträgen
  • Abschluss von Projektentwicklungs- und Projektmanagementverträgen, Architekten- und Ingenieurverträgen, GÜ- und GU-Verträgen
  • Prüfung und Gestaltung von Gewerbemiet- und Pachtverträgen, Leasingverträgen sowie von Sale-and-Lease-Back-Vereinbarungen
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen mit immobilienbezogenen Dienstleistern
  • Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Strukturierung
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Finanzierungsmodellen

 

Wir sind Ihre Berater im Immobilienwirtschaftsrecht. Sprechen Sie uns an!

 

Ihr Kontakt zu uns! 

 


Almers & Storsberg 

Wilhelmstraße 40-42

53119 Bonn

in Bürogemeinschaft mit Lehmkühler Rechtsanwälte | Steuerberater

 

Telefon: 0228/969760

Telefax: 0228/969769

E-Mail: bn (at) al-st.de