Erbrecht


Erbrecht

 

In der erbrechtlichen Beratung stehen Ihr Wille und Ihre Interessen im Vordergrund. Sie definieren das Ziel, wir zeigen Ihnen den Weg dorthin und begleiten Sie während des gesamten Weges beratend, wobei wir auch wirtschaftliche und steuerliche Interessen berücksichtigen.

 

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

 

 

  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nach Enterbung
  • Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen und Auflagen
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Unterstützung bei der optimalen Formulierung eines Testamentes oder Erbvertrages
  • Beratung hinsichtlich von Pflichtteilsreduzierungsstrategien
  • Beratung hinsichtlich Testamentsvollstreckung sowie die Beratung von Testamentsvollstreckern
  • Prüfung der Wirksamkeit und Anfechtung von Testamenten
  • Lebzeitige Übertragung von Vermögen/ Schenkungen
  • Errichtung einer Stiftung
  • Beratung bei Erbschaftsteuererklärungen
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.

 

Ansprechpartner:

 

 

 


Almers & Storsberg

Hochstadenring 50

53119 Bonn

 

Telefon: 0228/969760

Telefax: 0228/969769

E-Mail: bn (at) al-st.de