Mediation


Mediation ist eine vermittelnde Tätigkeit in einem freiwilligen Verfahren mit dem Ziel, einen Konflikt einvernehmlich beizulegen.

 

Angestrebt wird eine Vereinbarung, die den Bedürfnissen und Interessen beider Konfliktparteien entspricht.

 

Der Mediator ist dabei allparteilich, er vertritt, anders als bei einer anwaltlichen Vertretung, nicht die Interessen nur einer Partei.

 

Mediation ist immer freiwillig. Dies bedeutet, dass alle Beteiligten, auch der Mediator selbst, die Mediation jederzeit abbrechen können, wenn Sie den Eindruck haben, dass sie nicht Erfolg versprechend ist.

 

Mediation ist immer ergebnisoffen. Denn Sinn der Mediation ist es immer, mögliche gemeinsame Interessen im Gespräch mit den Beteiligten offenzulegen, die gegebenenfalls in einem streitigen Verfahren keine Berücksichtigung finden könnten, zum Beispiel weil sie rechtlich nicht relevant sind, obwohl Sie vielleicht für die Motivation der Beteiligten von erheblicher Bedeutung sind. Es gilt Win-Win Situationen aufzuspüren.

 

Mediation kommt prinzipiell zur Beilegung sämtlicher denkbarer Konflikte, insbesondere auch rechtlicher Konflikte in Betracht. Sie kann sich im Einzelfall eignen, insbesondere Konflikte auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, des Wirtschaftsrechts und des Familienrechts zu lösen.

 

Mediation kann helfen, Konfliktfolgekosten zu sparen, emotionale Ressourcen zu schonen und sie kann, weil sie im Erfolgsfalle zu einvernehmlichen Lösungen führt, friedenstiftende Wirkung zwischen den Konfliktparteien haben.

 

Sie hat zudem den Vorteil, dass Verhandlungen und Ergebnis der Öffentlichkeit verborgen bleiben und insbesondere nicht zum Gegenstand von Berichterstattung in den Massenmedien werden können. Dieser Vorteil besteht zumindest bei solchen rechtlichen Konflikten, bei denen in einem gerichtlichen Verfahren der Grundsatz der Öffentlichkeit gilt, also insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und Wirtschaftsrechts.

 

Rechtsanwalt Ulrich Almers verfügt über eine Ausbildung als Mediator. Schon zuvor hat er aufgrund seiner langjährigen, schwerpunktmäßigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts umfangreiche Erfahrungen bei der Klärung gemeinsamer Interessen der Streitparteien sammeln können. Denn gerade Streitigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes werden in der Praxis häufig durch Vergleiche beendet.

 

Er beantwortet Ihnen gerne alle weiteren Fragen zur Meditation.

 

Ansprechpartner:

 

Rechtsanwalt Ulrich Almers

 

 


Almers & Storsberg 

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53111 Bonn

in Bürogemeinschaft mit Lehmkühler Rechtsanwälte | Steuerberater

 

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