Vertragsrecht


Im Vertragsrecht geht es um Fragen der Wirksamkeit und Auslegung von Verträgen.

 

Die anwaltliche Tätigkeit setzt hier im Idealfall schon bei der Beratung vor dem Abschluss von Verträgen an.

 

Unternehmer aber auch Verbraucher, die versuchen, vertragliche Angelegenheiten ohne anwaltlichen Beistand selbst zu regeln, sehen mögliche Schwierigkeiten mit dem Vertragspartner, die in Zukunft gegebenenfalls entstehen können, häufig nicht voraus oder treffen unwirksame Regelungen. In der Regel wird aus Kostengründen an der anwaltlichen Beratung gespart. Tatsächlich gibt es wohl kaum ein Rechtsgebiet, bei dem sich eine solche Kostenersparnis sehr schnell in einen immensen, bisweilen Existenz vernichtenden Schaden verwandeln kann, wenn sich dann ein Risiko verwirklicht, das wirksam hätte ausgeschlossen werden können und nicht bedacht wurde.

Häufig erkennen Mandanten nach guter anwaltlicher Beratung auf dem Gebiet des Vertragsrechts überhaupt erst, dass viele Punkte, die Ihnen wichtig sind mit dem Vertragspartner noch gar nicht ausgehandelt worden sind. Dadurch können bisweilen verdeckte Meinungsverschiedenheiten zwischen den Verhandlungspartnern überhaupt erst ans Licht kommen, die dann zu einem Zeitpunkt, in dem man sich gut versteht und gemeinsame Ziele hat, meist auch vernünftig und zur Zufriedenheit beider Verhandlungspartner geregelt werden können.

 

Kommen solche Konfliktpunkte erst nach Vertragsabschluss ans Licht, sind sie häufig der Anfang vom Ende der Geschäftsbeziehung.

 

Seitdem in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen einen Wettbewerbsverstoß darstellen, hat das Vertragsrecht eine Schnittstelle zum Wettbewerbsrecht.

 

 

Viele vertragsrechtliche Streitigkeiten werden über Werkverträge oder sonstige Verträge auf dem Gebiet des Baurechts geführt. Hier kommt es Ihnen zugute, dass Rechtsanwalt Peter Storsberg Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist.

 

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