Durch Insolvenzverfahren soll sichergestellt werden, dass alle Gläubiger eines insolventen Unternehmers oder einer Privatperson gleichermaßen an verwertbarem Vermögen bzw. an der sich daraus ergebenden Insolvenzmasse beteiligt bzw. daraus befriedigt werden. In vielen Insolvenzverfahren bleibt nach Ausgleich der Verfahrenskosten allerdings nichts zur Verteilung übrig. Das eigentliche Ziel eines Insolvenzverfahrens, Unternehmen zu sanieren und fortzuführen, wird nur in wenigen Fällen erreicht.
Für Schuldner muss es im Vorfeld einer Unternehmenskrise darum gehen, frühzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um entweder eine Insolvenz zu vermeiden oder zumindest nicht Fehler zu begehen, die strafrechtliche Konsequenzen haben können. Gläubiger müssen demgegenüber darauf achten, ihre Forderungen so weit wie möglich insolvenzfest zu sichern und ihre Rechte in einem Insolvenzverfahren durchzusetzen.
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