Nach Johann Wolfgang von Goethe ist jedem Menschen jedes Verbrechen zuzutrauen.Tatsächlich ist Kriminalität ubiquitär. Es gibt sie überall auf der Welt, es gab sie zu allen Zeiten und es wird sie auch immer geben.
Strafrecht ist immer auch Politik, nämlich das Ergebnis einer Gesetzgebung, die unter anderem auch dem Zeitgeist folgt. Einiges, das vor Jahren noch
strafbar war, ist heute legal, legales Verhalten von gestern heute strafbar. Gerade auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren, teilweise in Nebengesetzen
viele neue Straftatbestände geschaffen. Auch als Unternehmer ist man schneller strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt, als man denkt. Im Falle einer Insolvenz wird immer auch die
Staatsanwaltschaft informiert. Der Straftatbestand der Untreue war zuletzt immer häufiger Anlass für Ermittlungen gegen Vorstände, Geschäftsführer und Gesellschafter, die selbst der Meinung
waren, nichts anderes getan zu haben, als das was allgemein üblich ist.
Gerade im Bereich des Steuerstrafrechts, Unternehmensstrafrechts und Wirtschaftsstrafrechts ist deshalb bereits Beratung zur
Vermeidung strafbaren Verhaltens häufig dringend geboten.
Ist das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren bereits eingeleitet, sollte möglichst frühzeitig mit der (anwaltlichen) Verteidigung gegen den Tatvorwurf begonnen und eine individuelle
Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Hierbei ist es neben dem möglichst frühzeitigen Beginn mit der individuellen Verteidigung von zentraler Bedeutung, dass der Betroffene zunächst
keine Angaben zu Sache macht und sich umfassend auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft.
Wir sind Ihre Verteidiger und Berater im Strafrecht. Sprechen Sie uns an!
Almers & Storsberg
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