Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Bürgern und staatlicher Verwaltung bezüglich öffentlich-rechtlicher Ansprüche, Forderungen und Verpflichtungen von Unternehmen, Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Privatpersonen gleichermaßen.
Behörden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts handeln gegenüber Bürgern und juristischen Personen des Privatrechts durch Verwaltungsakt. Hier gilt es, die Rechtmäßigkeit solcher Verwaltungsakte anhand der einschlägigen Gesetze zu prüfen, ebenso eventuelle Abwehrmöglichkeiten. Häufig kann gegen Verwaltungsakte Widerspruch eingelegt werden, allerdings ist zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen das Widerspruchsverfahren vor einigen Jahren abgeschafft worden, so dass hier sogleich Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden muss. Umgekehrt können Privatpersonen und Unternehmen Ansprüche gegen die öffentliche Verwaltung haben, zum Beispiel auf Erteilung von Genehmigungen. Auch derartige Rechte müssen gelegentlich vor den Verwaltungsgerichten durchgesetzt werden.
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