Ein Verwaltungsakt ist eine behördliche Entscheidung, mit der vom Adressaten ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangt wird. Jeder Verwaltungsakt muss mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen sein. Spätestens daran kann man erkennen, ob man es mit einem Verwaltungsakt zu tun hat. Ein Verwaltungsakt kann rechtswidrig sein, in einigen wenigen, äußerst begrenzten Fällen auch nichtig. Zu beachten ist, dass auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt vollziehbar ist und in Rechtsbeständigkeit erwächst, wenn er nicht angegriffen wird. Wird mit dem Verwaltungsakt die Bezahlung von Steuern, Gebühren oder Beiträgen verlangt, ist er sofort vollziehbar und muss bezahlt werden, d.h. ein Rechtsmittel hat nach § 80 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Jedoch kann auch insofern einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden.
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