Familienrecht


Das Familienrecht ist ein Rechtsgebiet mit einem besonders komplexen Anforderungsprofil. Es erfordert neben großem Einfühlungsvermögen Kompetenz in der Rechtsanwendung und Kenntnisse der in unterschiedlichen OLG-Bezirken oft uneinheitlichen Handhabung streitiger Rechtsfragen.

 

Im Unterhaltsrecht, aber auch im Recht des Zugewinnausgleiches können vielfach steuerliche und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen eine Rolle spielen. Durch hohe fachliche Qualifikation und regelmäßige Fortbildung gewährleisten wir, dass Sie in den häufig schwierigen Lebenssituationen, die den familienrechtlichen Beratungsbedarf prägen, bei uns sicher aufgehoben sind.

 

Häufig ist im Familienrecht eine gütliche Einigung der notwendige Zwischenschritt, um nicht nur emotional, sondern auch wirtschaftlich die beste Perspektive für den Mandanten zu eröffnen.

 

Das setzt aber auch voraus, dass der Mandant seine Rechte kennt. Und wenn, gerade in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, eine gütliche Einigung an der fehlenden Bereitschaft der anderen Seite zu einem fairen Entgegenkommen scheitert, benötigen Sie auch im Familienrecht einen Anwalt, der für Sie kämpft.

 

Wir vertreten Sie insbesondere in folgenden Teilbereichen des Familienrechts:

 

  • Erste Beratung über Folgen der Trennung und Scheidung
  • Ehescheidungsverfahren
  • Güterrecht
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Elternunterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts (z.B. Widerruf von Schenkungen an Partner oder Schwiegerkinder)
  • Umgangsrecht
  • Sorgerecht
  • Abstammungsrecht
  • Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Internationales Familienrecht

 

  

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