Im gewerblichen Rechtsschutz geht es um den Schutz des lauteren Wettbewerbs, der Marken und des geistigen Eigentums an technischen Erfindungen. Das Rechtsgebiet umfasst die Teilbereiche des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts und des Patentrechts.

 

Abwehr von Ansprüchen

 

Viele mittelständische Unternehmen machen mit dem Wettbewerbsrecht und Markenrecht auf unangenehme Weise erste Erfahrungen, weil sie wegen Markenverletzungen oder der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Normen abgemahnt werden.

 

Sowohl das Wettbewerbsrecht als auch das Markenrecht sind sehr komplizierte Spezialmaterien.

 

Juristische Selbstversorgung durch Informationen im Internet und selbst die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe eines Rechtsanwaltes, der auf diesen Gebieten nicht eingearbeitet ist, kann den schon entstandenen Schaden noch überproportional vergrößern.

 

Die in anwaltlichen Abmahnschreiben auf diesen Rechtsgebieten äußerst kurz gehaltenen Fristen, teilweise von nur wenigen Tagen, sind kein Zeichen mangelnder Seriosität, sondern üblich und in der Rechtsprechung anerkannt. Sie dürfen diese Fristen keinesfalls versäumen, sollten aber auch nicht ohne anwaltlichen Rat reagieren. Denn nicht immer sind die geltend gemachten Ansprüche begründet. Selbst wenn das der Fall ist, ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die Ihnen abverlangt wird, häufig zu weit gefasst. Sehr häufig sind die geltend gemachten Gebühren überhöht.

 

 

 

Geltendmachung von Ansprüchen

 

Wir vertreten Sie natürlich nicht nur bei der Abwehr von Ansprüchen, sondern auch bei deren Geltendmachung. Wir vertreten Sie ferner bei der Anmeldung von nationalen und europäischen Marken. 

 

Ärgern Sie sich über einen Wettbewerber, der mit irreführenden Angaben Werbung betreibt, mit unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen arbeitet oder gar Ihr Unternehmen verunglimpft? Dann sollten Sie prüfen lassen, ob gegen diesen wettbewerbsrechtlich vorgegangen werden kann.

 

Hat Ihr Unternehmen ein Logo, das nicht im Markenregister eingetragen ist? Dann sollten Sie über einen registerrechtlichen Schutz nachdenken, damit niemand Ihnen das Logo wegnehmen kann.

 

Das Patentrecht spielt in der anwaltlichen Praxis einer wirtschaftsrechtlichen Kanzlei, die nicht über einen Patentanwalt verfügt, keine große Rolle.

 

Allerdings ist auch für kleinere mittelständische Unternehmen der kleine Bruder des Patents, das Gebrauchsmuster, eine interessante Schutzalternative. Je nach Art der Erfindung können auch wir für Sie ein Gebrauchsmuster anmelden.

 

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Ulrich Almers

 

 


Almers & Storsberg 

Wilhelmstraße 40-42

53111 Bonn

in Bürogemeinschaft mit Lehmkühler Rechtsanwälte | Steuerberater

 

Telefon: 0228/969760

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