Verkehrsrecht


 

Das Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, indem auch der konfliktscheuste, sorgfältigste und rechtstreueste Mensch plötzlich anwaltliche Hilfe benötigen kann, weil er in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde.

 

Im Verkehrszivilrecht geht es dabei um den vermögensrechtlichen Ausgleich von Unfallschäden. Gerade wenn die Schuldfrage klar ist verlassen sich die Anspruchsinhaber häufig darauf, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden korrekt reguliert und versäumen es, die Höhe der Ihnen wirklich zustehenden Ansprüche anwaltlich überprüfen zu lassen. Das ist fast immer ein teurer Fehler, weil die Regulierungsbehörde der Haftpflichtversicherer häufug leider nicht die korrekte Schadenabwicklung sondern die eigenen Vermögensinteressen focussiert. Auch auf diesem Teil Rechtsgebiet sind Spezialkenntnisse erforderlich, um den Haftpflichtversicherungen Paroli bieten zu können.

 

Über solche Kenntnisse verfügen unsere auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätigen Anwälte. Rechtsanwalt Ulrich Almers verfügt über eine jahrzehntelange Berufserfahrung mit Schwerpunkttätigkeit auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. 

 

Auf dem Gebiet des Verkehrs-Ordnungswidrigkeitenrechts und des Verkehrsstrafrechts kommt es in besonderem Maße auf Erfahrung an. Hier kommt es unseren Mandanten zugute, dass beide Rechtsgebiete geradezu ein Steckenpferd von Rechtsanwalt Ulrich Almers sind.

 

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Ulrich Almers 


Almers & Storsberg 

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53111 Bonn

in Bürogemeinschaft mit Lehmkühler Rechtsanwälte | Steuerberater

 

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