Inkasso


Unsere Sozietät ist seit mehr als 15 Jahren im Bereich des Forderungseinzugs/Inkasso erfolgreich für größere mittelständische Unternehmen, ein namhaftes Inkassobüro sowie zahlreiche Handwerksbetriebe und Freiberufler tätig.

 

Wir bearbeiten eingehende Inkassoaufträge innerhalb von 24 Stunden nach Eingang, um eine schnelle Titulierung zu erreichen.

 

Für jeden Gewerbetreibenden und Freiberufler ist es wichtig, die Beitreibung fälliger Forderungen in möglichst kurzer Zeit zu realisieren. Kontokorrentkredite bei Banken sind teuer, wenn sie denn in der heutigen Zeit überhaupt noch in dem gewünschten Rahmen gewährt werden.

 

Das außergerichtliche Mahnwesen und das gerichtliche Mahnverfahren kann zwar von jedem selbst erledigt werden. Aber Sie sollten überlegen, den Forderungseinzug zu beschleunigen, indem Sie schon zu einem früheren Zeitpunkt als erst nach der dritten oder vierten Mahnung weitere Schritte einleiten.

 

Viele Schuldner nehmen die Einschaltung eines Anwaltes ernst und leisten Zahlung schon nach Zugang eines außergerichtlichen anwaltlichen Mahnschreibens oder Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Aber auch wenn ein Schuldner bis zum Vorliegen eines Titels wartet, ist es für Sie wichtig, keine Zeit bis zur Titulierung zu verlieren, damit frühzeitig die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden kann.

 

Im Rahmen unserer Tätigkeit haben wir unsere Mitarbeiter fortlaufend qualifiziert, so dass die Bearbeitung von Inkassoaufträgen von diesen unter unserer Leitung selbständig und effizient erledigt wird. Unser Konzept hat sich auch für Massenverfahren bewährt.

 

Ansprechpartner:

 

Rechtsanwalt Ulrich Almers

Rechtsanwalt Peter Storsberg


Almers & Storsberg 

Wilhelmstraße 40-42

53111 Bonn

in Bürogemeinschaft mit Lehmkühler Rechtsanwälte | Steuerberater

 

Telefon: 0228/969760

Telefax: 0228/969769

E-Mail: bn (at) al-st.de